DGUV V3 Prüfung
Elektrotechnik Heinemann bietet eine DGUV V3 Prüfung für ortsveränderliche elektrische Geräte nach DGUV Vorschrift an.
Die elektrische Betriebsmittelprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in den Normen DIN VDE 0701-0702 sowie DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Sie betrifft sämtliche Arbeitsmittel gemäß UVV und umfasst auch ortsfeste Geräte, Maschinen wie beispielsweise Steckdosen sowie sonstige stationäre Anlagen. Für diese ist neben der DGUV Vorschrift 3 auch die DIN VDE 0100 Teil 200 zu beachten. Es ist daher unerlässlich, die regelmäßige DGUV V3 Prüfung durchzuführen, um die Sicherheit an diversen Institutionen wie z.B. Seniorenresidenz, Pflegeheim, Hospiz oder auch Krankenhaus, sowie auch in Unternehmen oder dem Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Prüfung nach DGUV V3
Die DGUV V3-Inspektion (früher als BGV A3 bekannt) ist eine in Deutschland gesetzlich festgelegte Sicherheitskontrolle für Elektrogeräte. Ihr Zweck besteht darin, die Konformität der Geräte mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die Anwender auszuschließen. Die Inspektion beinhaltet sowohl eine visuelle als auch eine funktionelle Begutachtung sowie die Messung der elektrischen Sicherheit. Diese Kontrollen sind in bestimmten Zeitabständen durchzuführen, die je nach Gerätetyp und Nutzungshäufigkeit variieren.
Gründe für die DGUV V3 Prüfung
Die DGUV V3 Prüfung (früher bekannt als BGV A3) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um die Sicherheit von Elektrowerkzeugen und -geräten in Deutschland zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Gründe, warum diese Prüfung durchgeführt werden sollte:
- Durch die Prüfung können mögliche Mängel an den Geräten erkannt und behoben werden, bevor sie zu Unfällen führen.
- Einhaltung von Sicherheitsvorschriften: Die Prüfung stellt sicher, dass die Geräte den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen und keine Gefahr für die Benutzer darstellen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit: Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass die Geräte in einwandfreiem Zustand sind und ihre Betriebssicherheit erhalten bleibt.
- Konformität: Unternehmen können durch die Durchführung der Prüfungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sich so vor möglichen Haftungsansprüchen schützen.
- Kosteneffizienz: Regelmäßige Prüfungen können dazu beitragen, die Lebensdauer der Geräte zu verlängern und dadurch langfristig Kosten zu sparen.
Ortsveränderliche Betriebsmittel – Definition / Erklärung
Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle elektrischen Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören typischerweise Radios, Fernseher, Lampen, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Küchenkleingeräte, Geräteanschlussleitungen, Elektrowerkzeuge, …
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind vorbereitet für einen flexiblen Einsatz . Dies bedeutet, dass sie zu dem Ort mitgenommen werden können, an dem sie gebraucht werden. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gehören überwiegend elektrische Handgeräte, die für die Fertigung von Werkstoffen und Produkten, aber auch für Reparaturen und Wartungsarbeiten verwendet werden. Aber auch Waagen und andere Instrumente, die für einen elektrischen Betrieb vorgesehen sind, gehören in den Bereich. Weiterhin gibt es Ladegeräte, Computer und die dazugehörige Peripherie wie externe Festplatten mit Netzteil, aber auch andere Geräte, die für den spezifischen Bedarf eines Unternehmens erforderlich sind, die zu prüfen sind. Bevor ein elektrisches Betriebsmittel in diesen Räumen verwendet werden darf, muss eine erste Prüfung durchgeführt werden. Erst nach der Freigabe ist der Einsatz des Betriebsmittels gestattet. Dies gilt im Übrigen auch für Haushaltsgeräte, die in einem Büro stehen. Dies können Kaffeemaschinen sein, aber auch Mikrowellen oder Wasserkocher.
Zeitraum für eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Notwendigkeit einer Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der potenziellen Gefährdung durch das Gerät, der Häufigkeit der Nutzung und der Leistungsstärke. Es gibt daher keine allgemeingültigen Vorschriften, die festlegen, wie oft eine Prüfung durchgeführt werden muss. Bei der Anschaffung eines solchen Geräts wird jedoch bereits vor dem Einsatz eine erste obligatorische Prüfung durchgeführt. Dabei werden die Einsatzhäufigkeit und mögliche Gefahren ermittelt, um festzulegen, wie oft eine Prüfung erfolgen muss. In der Verordnung sind drei verschiedene Zeiträume festgelegt. Geräte, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, die eine komplizierte Bedienung aufweisen oder die besonders häufig eingesetzt werden, müssen alle 6 Monate einer Überprüfung unterzogen werden. Weitere Prüfintervalle für andere Betriebsmittel, die nicht in diese Kategorie fallen, betragen 12 oder 24 Monate. Der Zeitraum, der bei der erstmaligen Inbetriebnahme im Prüfprotokoll eingetragen wurde, gilt in der Regel für die gesamte Nutzungszeit des Betriebsmittel. Grundsätzlich kann im Rahmen der Prüfintervalle bei einer Inaugenscheinnahme ein neuer Zeitraum festgelegt werden, wenn das Betriebsmittel in einem anderen Bereich eingesetzt werden soll oder wenn sich entsprechende Vorschriften geändert haben.